Leitlinien für den Seniorenclub

 

1.   Name, Zweck und Sitz

Der Seniorenclub Oetwil wurde im Jahre 1979 gegründet und ist seither immer aktiv in Oetwil tätig.

Der Seniorenclub ist kein Verein im Sinne des  Obligationen-rechtes, sondern eine Vereinigung von Einwohnerinnen und Einwohnern im AHV-Alter.

Der Seniorenclub will mit seiner Tätigkeit den Zusammenhalt der älteren Einwohner fördern und damit der Vereinsamung und Isolierung entgegen wirken. Der Seniorenclub ist somit zusammen mit dem Frauenverein von Oetwil ein Teil der Altersfürsorge der Gemeinde Oetwil.

Der Seniorenclub organisiert gesellige Zusammenkünfte verschiedener Art, wie z.B. Vorträge, Spielnachmittage, Grill-partys, Ausflüge, Wanderungen usw. Die Arten der Tätigkeiten sind nicht abschliessend aufgeführt und können nach Bedarf bei genügend Interesse und vorhandenem Fachpersonal auch erweitert werden, z.B. durch Hobbykurse usw.

Der Sitz des Seniorenclubs befindet sich beim jeweiligen Präsidenten des Vorstandes.

 

2.  Organisation des Clubs

Die Organe des Seniorenclubs sind

      a)       die Jahresversammlung

      b)       der Vorstand

      c)       die Rechnungsrevisoren 

Die Jahresversammlung findet im 1. Semester des Jahres statt.

An der Jahresversammlung werden folgende Beschlüsse gefasst:

      a)       Wahl des Vorstandes

      b)       Wahl der Rechnungsrevisoren

      c)       Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten

     d)       Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes

     e)       Kenntninsnahme und Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Jahresprogramms

      f)        Erweiterungen, Reduzierung oder Einstellung der Tätigkeiten.

Der Vorstand organisiert sich selbst und ist solange im Amt, bis sich durch Rücktritte Vakanzen ergeben.

Die Rechnungsrevisoren werden für 3 Jahre gewählt.

 

3.  Finanzen des Clubs

Von den Mitmachenden werden keine Jahresbeiträge ver-langt.

Die Finanzmittel werden durch freiwillige Beiträge, Eintritts-geldern bei besonderen Veranstaltungen, Verkauf von Back-waren z.B. am Weihnachtsmarkt oder an anderen ähnlichen Veranstaltungen und einem jährlich wiederkehrenden Beitrag der Gemeinde Oetwil erbracht.

 

4.  Auflösung des Clubs

Bei einem allfälligen Beschluss zur Auflösung des Clubs wird das Clubvermögen der Gemeindeverwaltung von Oetwil über-geben. Bei einer allfälligen Neubildung einer Vereinigung mit gleichen oder ähnlichen Zwecken ist das Clubvermögen die-ser Vereinigung zu übergeben. Eine anderweitige Verwen-dung ist ausgeschlossen.

 

5.  Gültigkeit der Leitlinien

Die vorstehenden Leitlinien wurden an der Jahresver-sammlung vom 11. Februar 2004 durch die Teilnehmenden genehmigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

          Armin Böhler                                        Emil Müller